ACHTUNG – Meningokokken - B - Impfung für Versicherte der AOK Plus
Seit dem 30.05.24 ist für alle Krankenkassen die Meningokokken-B-Impfung eine Pflichtleistung für Kinder zwischen 2 Monaten und 1 Tag vor dem 5. Geburtstag. Da die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Vergütung derzeit noch andauern, sind wir verpflichtet, für alle Krankenkassen – auch die AOK Plus – den Impfstoff auf Privatrezept zu verordnen und die Impfleistung nach GoÄ zu berechnen.
Sie als Patienten lassen sich diese Kosten dann rückwirkend von Ihrer Krankenkasse erstatten.
Für AOK-Versicherte Kinder zwischen 5 und 18 Jahren bleibt die alte Regelung (direkte Abrechnung durch uns mit der AOK) vorerst erhalten.
Neue Empfehlung der Sächsischen Impfkommission zur 3. Masernimpfung
„Bei der Erstimpfung im Alter von unter einem Jahr sowie bei Erst- und Zweitimpfung bis zum Alter von unter vier Jahren ist die dreimalige MMR-Impfung erforderlich.“
Die Kostenübernahme erfolgt für alle Versicherten folgender Krankenkassen:
AOK Plus, IKK classic, BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie diese Impfung für Ihr Kind (möglich ab dem 9. Geburtstag) wünschen.
Anmerkung:
Wir sächsischen Vertragsärzte unterliegen der Aufklärungspflicht nach den Empfehlungen der SIKO (Sächsischen Impfkommission), die 3. Masernimpfung ist eine Empfehlung, eine gesetzliche Verpflichtung besteht weiterhin nur für 2 Impfungen (wie STIKO- Empfehlung).
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