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Impfungen nur mit Impfausweis möglich

  • 9. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Liebe Eltern, wir möchten Sie aus aktuellem Anlass darauf hinweisen, dass Impfungen nur unter Vorlage des Impfausweises erfolgen können. Der Ausweis ist das einzige rechtswirksame Dokument zum Impfnachweis.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Vergessen des Impfausweises ein neuer Termin vereinbart werden muss.


 
 
 

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